Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Aktualisiert 22.05.2018

 

eKomi Holding GmbH (‘eKomi’) entwickelt und betreibt professionelle Aggregationsprodukte sowie Bewertungs- und Feedbacksysteme (das „eKomi Bewertungssystem“ sowie weitere Software as a Service (SaaS) Dienstleistungen. Durch Unterschreiben des Bestellformulars stimmt das in dem Bestellformular genannte Unternehmen (nachfolgend ‘Unternehmen’) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu, die dem Vertrag zwischen eKomi und dem Unternehmen zugrunde liegen.

1. Geltungsbereich und Ausschluss weiterer AGB

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen eKomi und dem Unternehmen (nachfolgend „Unternehmen“) bei dem Abschluss von Verträgen („eKomi-Verträge“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern zwischen eKomi und dem Unternehmen nichts anderes in Textform vereinbart wurde.   1.2. Abweichende Bedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, sofern eKomi ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Definitionen

2.1. Bewerter ist eine natürliche Person, die mit dem Unternehmen für sich oder im Auftrag für einen Dritten einen Endkundenvertrag geschlossen hat und eine Anbieter- oder Produktbewertung abgibt, abgegeben hat oder zu der Abgabe einer Bewertung berechtigt ist (‘potentieller Bewerter’).   2.2. Transaktionsbasierte Bewertung ist eine von einem Bewerter über das eKomi-Bewertungssystem abgegebene subjektive, auf seinen persönlichen Erfahrungen beruhende Beurteilung, die sich:
  • auf den Abschluss eines Endkundenvertrages mit dem Unternehmen, dessen Durchführung, dessen Beendigung, dessen Rückabwicklung und/oder den Kundenservice im Zusammenhang mit diesem Endkundenvertrag (‘Anbieterbewertung), bzw.
  • auf die von dem Unternehmen angebotenen Unternehmensprodukte, Dienstleistungen oder sonstige Erfahrungen, die der Bewerter auf der Grundlage eines Endkundenvertrages von dem Unternehmen erworben hat (‘Produktbewertung).
bezieht. Sie besteht aus einer Sternebewertung und einem Bewertungskommentar und kann weitere Elemente (insbesondere Fotos und Videos) enthalten (‘ergänzende Bewertungselemente’).
2.3. Nicht-Transaktionsbasierte Bewertung ist eine von einem Bewerter über das eKomi-Bewertungssystem abgegebene subjektive, auf seinen persönlichen Erfahrungen beruhende Beurteilung, die sich
  • dem Unternehmen, dessen Durchführung, dessen Beendigung, dessen Rückabwicklung und/oder den Kundenservice im Zusammenhang ohne nachweisbaren Endkundenvertrag („Anbieterbewertung“) bezieht bzw.
  • auf die von dem Unternehmen angebotenen Unternehmensprodukte, Dienstleistungen oder sonstige Erfahrungen, die der Bewerter ohne nachweisbaren Endkundenvertrag von dem Unternehmen erworben hat („Produktbewertung“).
  • Sie kann aus einer Sternebewertung und einem Bewertungskommentar und kann weitere Elemente (insbesondere Fotos und Videos) enthalten („ergänzende Bewertungselemente“) bestehen.
2.4. Bewertungsbedingungen beinhalten die von den Bewertern zu beachtende Grundsätze, Regeln und Bedingungen für die Abgabe von Bewertungen über das eKomi-Bewertungssystem, die here abrufbar sind.   2.5. Bewertungsdatenbank ist der Datenbestand sämtlicher auf der Grundlage des eKomi-Vertrages erfasster Anbieter- oder Produktbewertungen. Sofern in Bezug auf das Unternehmen mehrere Accounts bestehen, gilt jeweils die Summe der in Bezug auf einen Account erfassten Bewertungen als eigenständige Bewertungsdatenbank.   2.6. Bewertungskommentar ist, als Teil der Bewertung, die Beurteilung durch den Bewerter in Form eines Freitextes, den er im Rahmen seiner Bewertung zusätzlich zu der Sternebewertung verfasst.   2.7. Das eKomi-Siegel ist die grafische Wiedergabe des Status‘ (‘eKomi-Status’)des Unternehmens, der anhand der farblichen Ausgestaltung den Durchschnitt der in Bezug auf das Unternehmensangebot abgegebenen Bewertungen der zurückliegenden 12 Monate abgegebenen Sternebewertungen repräsentiert. Das eKomi Siegel wird nur für transaktionsbasierte Bewertungen, welche mit dem eKomi Bewertungssystem generiert oder einer dem eKomi Bewertungssystem entsprechenden Dienstleistung generiert wurden, vergeben. Die Farbgebung hat die folgenden Bedeutungen:
  • Standardsiegel:     Sternebewertungsschnitt < 4,0 oder weniger als 50 Bewertungen
  • Bronzesiegel:         Sternebewertungsschnitt 4,0 bis 4,3
  • Silbersiegel:           Sternebewertungsschnitt 4,4 bis 4,7
  • Goldsiegel::             Sternebewertungsschnitt ab 4,8
2.8. eKomi-Zertifikatseite ist eine unternehmensspezifische Internetseite, auf der insbesondere das eKomi-Siegel, der aktuelle Bewertungsschnitt (generiert sich ausschließlich aus transaktionsbasierten Bewertungen) und die in Bezug auf das Unternehmen in der Vergangenheit abgegebenen Bewertungen wiedergegeben sind.   2.9. eKomi-Widget ist eine grafische Web-Komponente zur Einbindung in das Internetangebot des Unternehmens, das eine grafische Wiedergabe des eKomi-Siegels in Kombination mit einer nach dem Zufallsprinzip angezeigten Bewertung eines Bewerters sowie des aktuellen Bewertungsschnitts beinhaltet. Das eKomi Widget wird nur für transaktionsbasierte Bewertungen, welche mit dem eKomi Bewertungssystem generiert oder einer dem eKomi Bewertungssystem entsprechenden Dienstleistung generiert wurden, vergeben.   2.10. Endkundenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Bewerter über den Kauf eines Produktes oder die Erbringung einer Dienstleistung oder anderer Erfahrungen, der während der Geltungsdauer des eKomi-Vertrages über das Unternehmensangebot abgeschlossen wird.   2.11. Kunden-Backend ist ein passwortgeschützter Bereich im Internetangebot von eKomi, in dem das Unternehmen die in Bezug auf sein Unternehmensangebot und/oder seine Produkte/Dienstleistungen abgegebenen Bewertungen einsehen, einen Dialog mit Kunden führen, Bewertungstexte kommentieren, die Kontoeinstellungen anpassen, Skripte für die Integration des eKomi-Widgets und eKomi-Siegels herunterladen kann usw.   2.12. Kundendialog ist ein nicht öffentliches Kommunikationsverfahren, das im Nachgang zu der Abgabe einer Bewertung von dem Unternehmen durch Kommentierung dieser Bewertung initiiert werden kann. Hier hat das Unternehmen die Möglichkeit, mit einem Bewerter Kontakt aufzunehmen, um mit ihm die abgegebene Bewertung zu besprechen. Die Teilnahme an dem Kundendialog ist für den Bewerter freiwillig.   2.13. Nutzergenerierte Inhalte sind Inhalte (z. B. Texte, Fotografien, Videos usw.), die eKomi von dem Unternehmen, Bewertern oder sonstigen Dritten zum Zwecke der Veröffentlichung übermittelt werden. Dies schließt Bewertungskommentare und ergänzende Bewertungselemente, Unternehmenskommentare und zum Ausdruck gebrachte Reaktionen Dritter auf Bewertungen, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen (‘Drittfeedback’)ein. Auch hier gelten die Grundsätze, Regeln und Bedingungen für die Abgabe von Bewertungen über das eKomi-Bewertungssystem, die hier abrufbar sind   2.14. Software as a Service Dienstleistungen („SaaS“). Hier tritt eKomi als technischer Dienstleister auf. Das Unternehmen ist verpflichtet die Art und Weise der beauftragten Leistung auf die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. eKomi übernimmt hierfür keine Haftung. Der Leistungsumfang und sonstige Bedingungen werden in einer Sondervereinbarung, welche ergänzend zu diesen AGB abgeschlossen wird, geregelt.   2.15. Sternebewertungist, als Teil der Bewertung, die Beurteilung durch den Bewerter in Form der Vergabe von Sternen auf der Grundlage einer Bewertungsskala von einem Stern bis fünf Sternen. Diese haben die folgenden Bedeutungen:
  • 5 Sterne     =     sehr gut
  • 4 Sterne     =     gut
  • 3 Sterne     =     befriedigend
  • 2 Sterne     =     mangelhaft
  • 1 Sterne     =     ungenügend
2.16. Sternebewertungsschnitt ist der rechnerische Durchschnitt sämtlicher innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate in Bezug auf ein Unternehmensangebot oder ein Unternehmensprodukt abgegebener Sternebewertung. Der Sternebewertungsschnitt wird nur aus transaktionsbasierten Bewertungen, welche mit dem eKomi Bewertungssystem generiert oder einer dem eKomi Bewertungssystem entsprechenden Dienstleistung generiert wurden, berechnet.   2.17. Unternehmensangebot ist das Angebot (z. B. der Online-Shop) des Unternehmens, das auf der Grundlage des eKomi-Vertrages Gegenstand der Anbieterbewertungen ist.   2.18. Unternehmenskommentar ist eine Kommentierung einer Anbieter- oder Produktbewertung oder nutzergenerierter Inhalte durch das Unternehmen, die auf der eKomi-Zertifikatsseite unterhalb der kommentierten Bewertung veröffentlicht wird. Die eKomi-Kommunikationsregeln gelten entsprechend.   2.19. Unternehmensprodukt ist ein von dem Unternehmen angebotenes Produkt oder eine von dem Unternehmen angebotene Dienstleistung oder sonstige Erfahrung, das bzw. die auf der Grundlage des eKomi-Vertrages Gegenstand der Produktbewertungen ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Unternehmen Hersteller dieses Produktes ist oder es sich hierbei um ein Produkt eines Dritten handelt, das von dem Unternehmen angeboten und vertrieben wird.

3. Leistungen von eKomi

3.1. Der genaue Umfang der von eKomi zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertragsangebot sowie der in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Änderungen dieser Leistungen während der Laufzeit dieses Vertrages sind nur mit Zustimmung beider Parteien in Textform zulässig.   3.2. Das eKomi-Bewertungssystem wird durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereitgestellt. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen das eKomi-System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von eKomi liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für eKomi absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird eKomi dies dem Unternehmen spätestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.   3.3. Soweit es dem Unternehmen ermöglicht wird, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von eKomi Leistungen oder Angebote Dritter an- oder einzubinden („Drittangebote“; z. B. Integration von SocialMedia-Angeboten, Google-Feeds usw.), zählt allein die technische Ermöglichung der An- bzw. Einbindung zu den Leistungen von eKomi. Die Drittangebote selbst werden von den jeweiligen Drittanbietern angeboten, erbracht und verantwortet, und eKomi gewährleistet nicht deren Funktionalität und Leistungsrahmen.

4. Kunden-Backend, eKomi-Widgets, Schnittstellen und Software (Programme/Apps)

4.1. eKomi gewährt dem Unternehmen während der Dauer des Vertrages Zugang zu dem Kunden-Backend und räumt ihm das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des eKomi-Vertrages beschränkte Recht zur Nutzung des Kunden-Backends ein.   4.2. Der Zugang zu dem Kunden-Backend erfolgt über Login-Zugangsdaten, die eKomi dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Zugangsdaten und sonstige von eKomi zur Verfügung gestellten Passwörter gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und diese vor einen Zugriff von Dritten und eine missbräuchliche Verwendung zu schützen. Das Unternehmen verpflichtet sich, eKomi unverzüglich zu informieren, sobald es davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Informationen bekannt geworden sind.   4.3. Soweit eKomi dem Unternehmen Computerprogramme, Programmcodes, Dokumentationen, Schnittstellenspezifikationen oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, räumt eKomi dem Unternehmen das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des eKomi-Vertrages beschränkte Recht zur vertragsgemäßen Nutzung einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ein, wenn und soweit dies im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.   4.4. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von eKomi in Textform Änderungen an zur Verfügung gestellten Computerprogrammen, Programmcodes, Dokumentationen, Schnittstellenspezifikationen oder sonstigen Materialien vorzunehmen. Eine Dekompilierung zur Verfügung gestellter Computerprogramme ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 69 e UrhG zulässig, im Übrigen unzulässig.

5. Grundsätze hinsichtlich des Umgang mit Bewertungen und mit nutzergenerierten Inhalten durch eKomi

Das Unternehmen erkennt die nachfolgend dargestellten Grundsätze hinsichtlich des Umgangs mit Bewertungen und nutzergenerierten Inhalten durch eKomi an:   5.1. eKomi steht für die professionelle Erfassung, Verwaltung und Darstellung authentischer Bewertungen, die tatsächliche Erfahrungen von Verbrauchern widerspiegeln. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Authentizität der Bewertungen der Bewerter von entscheidender Bedeutung ist und aus diesem Grunde die subjektiven Ansichten der Bewerter im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich zu respektieren sind, wenn und soweit die Bewertungen nicht gegen die Bewertungsbedingungen (Link) verstoßen oder sonst rechtswidrig sind. Eine Prüfung, ob eine Bewertung als angemessen oder nicht angemessen bzw. als sachgerecht oder nicht sachgerecht erscheint, erfolgt ausdrücklich und bewusst nicht.   5.2. eKomi wird sämtliche abgegebenen Bewertungskommentare sowie etwaig übermittelte ergänzende Bewertungselemente unabhängig von den mit ihnen abgegebenen Sternebewertungen daraufhin überprüfen, ob diese im Einklang mit den Bewertungsbedingungen stehen. Sofern keine Anhaltspunkte für Verletzungen der Bewertungsbedingungen bestehen, werden die Bewertungen unmittelbar auf der eKomi-Zertifikatsseite veröffentlicht.   5.3. Die Rechtswidrigkeitsprüfung der Bewertungskommentare wie auch sonstiger nutzergenerierter Inhalte beschränkt sich auf eine offensichtliche Rechtswidrigkeit. Eine Haftung für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit der Inhalte mit spezialgesetzlichen Vorschriften, wie z. B. Heilmittelwerbegesetz, berufsrechtliche Vorschriften usw.     5.4. Wird eKomi von dem Unternehmen oder einem Dritten zugetragen, dass Bewertungskommentare oder sonstige nutzergenerierte Inhalte rechtswidrige Inhalte aufweisen, wird eKomi die Inhalte prüfen, wenn die Beanstandung so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß unschwer angenommen werden kann. Im Zuge der Prüfung wird eKomi in einem nach den Umständen angemessenen Umfang Stellungnahmen der Beteiligten berücksichtigen, sofern eine Kontaktaufnahme mit diesen möglich ist. Ziffer 5.6 gilt entsprechend.   5.5. Im Allgemeinen werden unzulässige Inhalte unter Beibehaltung der übrigen Inhalte gelöscht. Im Falle unzulässiger Inhalte in Bewertungskommentaren werden die unzulässigen Inhalte grundsätzlich unter Beibehaltung der Sternebewertung und der übrigen Inhalte gelöscht oder unkenntlich gemacht, z. B. durch Ersetzung durch Sterne (***). Eine vollständige Löschung der gesamten Bewertung kann erfolgen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sachgerecht oder geboten ist, insbesondere dann, wenn eine negative Sternebewertung erkennbar allein oder überwiegend auf in dem Bewertungskommentar behaupteten Tatsachen fußt, die sich als unwahr erweisen oder die als unwahr zu behandeln sind.   5.6. Sofern ergänzende Bewertungselemente nach Ansicht von eKomi gegen die Bewertungsbedingungen verstoßen, werden sie nicht veröffentlicht.   5.7. Im Übrigen werden Bewertungen und nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise nicht veröffentlicht oder gelöscht, wenn und soweit:

5.7.1. eKomi oder das Unternehmen hierzu aufgrund eines gerichtlichen Titels oder einer behördlichen Anordnung angehalten wird;

 

5.7.2. sich das Unternehmen oder der Bewerter im Rahmen einer ernsthaften Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten dazu verpflichtet hat, Inhalte zu entfernen oder entfernen zu lassen, wobei sich eKomi vorbehält, die Unterlassungserklärung sowie die Umstände, die zu ihrer Abgabe geführt haben, zu überprüfen;

 

5.7.3. eKomi Anlass zu der Annahme hat, dass die Bewertungen auf missbräuchliche und/oder manipulative Handlungen oder Handlungen mit Schädigungsabsicht durch das Unternehmen oder durch Dritte zurückzuführen sind;

 

5.7.4. besondere Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Löschung oder Teillöschung als sachgerecht erscheinen.

5.8. Das Unternehmen hat eKomi auf behauptete unzulässige nutzergenerierte Inhalte unverzüglich nach Kenntnisnahme per E-Mail an cfmlead@ekomi.de hinzuweisen; eKomi ist gegenüber dem Unternehmen nicht verpflichtet, eine Beanstandung des Unternehmens, die später als 12 Monate nach Veröffentlichung der betroffenen Bewertung bei eKomi eingeht, in Bearbeitung zu nehmen. Insoweit trifft das Unternehmen die Obliegenheit, die in Bezug auf sein Unternehmen bzw. Produkte abgegebenen Bewertungen zu sichten.   5.9. eKomi kann Dritten die Abgabe einer Bewertung in Bezug auf einen Endkundenvertrag durch Übersendung eines Bewertungs-Links ermöglichen, wenn der Dritte in geeigneter Weise den Abschluss eines Endkundenvertrages nachweist und zu diesem Vorgang eine Bewertung nicht oder nicht mehr veröffentlicht ist oder der Bewerter eine vorherige Bewertung ersetzen möchte. eKomi wird den Bewertungs-Link jedoch nicht versenden, wenn der Endkundenvertrag nicht in die etwaig zwischen eKomi und dem Unternehmen abgestimmte Selektionsgruppe (Ziffer 6.3) fällt.   5.10. Im Falle einer Löschung oder Teillöschung von Bewertungen kann eKomi dem betroffenen Bewerter die Gelegenheit geben, erneut eine Bewertung abzugeben. eKomi kann ferner Bewertern die Gelegenheit geben, eine bereits abgegebene Bewertung nachträglich zu ändern.

6. Grundsätze und Pflichten des Unternehmens hinsichtlich der Einholung von transaktionsbasierten Bewertungen

6.1. Die Einholung von Bewertungen erfolgt in der Regel durch Versenden einer Einladung zur Abgabe einer Bewertung unter Mitteilung eines Bewertungs-Links an potentielle Bewerter durch das Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens durch eKomi (‘Bewertungseinladung’).   6.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Versandes derartiger Bewertungseinladungen an den Bewerter zu schaffen, insbesondere die hierfür erforderlichen datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Einwilligungserklärungen einzuholen, die Abgabe dieser Einwilligungserklärungen zu dokumentieren und sie auf Anfordern von eKomi nachzuweisen. Das Unternehmen verpflichtet sich, keine potentiellen Bewerter zur Abgabe von Bewertungen aufzufordern oder durch eKomi auffordern zu lassen, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Ansprache des potentiellen Bewerters nicht oder nicht mehr vorliegen.   6.3. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Bewerter auf die eKomi-Kommunikationsregeln hinzuweisen und auf deren Einhaltung zu verpflichten. Auf Anfrage hat das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis an eKomi zu übermitteln.   6.4. Generierte Bewertungslinks haben eine Gültigkeit von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr zur Abgabe von Bewertungen verwendet werden.   6.5. Das Unternehmen verpflichtet sich, sämtlichen potentiellen Bewertern die Möglichkeit einzuräumen, eine Bewertung in Bezug auf den Endkundenvertrag abzugeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Eine willkürliche Selektion potentieller Bewerter darf insoweit nicht erfolgen. Wenn und soweit der Auftraggeber beabsichtigt, die Bewertungsmöglichkeit nur einem Teil der potentiellen Bewertern einzuräumen (‘definierte Selektionsgruppe’), bedarf dies der vorherigen Zustimmung von eKomi in Textform. In diesem Falle ist die Gruppe der potentiellen Bewertern klar zu definieren, und die Auswahlkriterien sind – aus Verbrauchersicht – transparent und nachvollziehbar auf der Zertifikatsseite darzulegen.   6.6. Wenn die Hauptleistungspflichten des potentiellen Bewerters aus dem Endkundenvertrag (z. B. Zahlung eines Kaufpreises) in zeitlicher Hinsicht vor denen des Unternehmens (z. B. Lieferung der Ware) erbracht werden (z. B. Zahlung von Vorkasse), muss ihm die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewertung vor oder unverzüglich nach der Erbringung dieser Pflichten des potentiellen Bewerters eingeräumt werden. Erfüllt das Unternehmen die Hauptleistungspflicht vor dem potentiellen Bewerter (z. B. Versand der Produkte), ist dem potentiellen Bewerter die Möglichkeit zur Abgabe einer Bewertung vor oder unverzüglich nach der Leistungserbringung des Unternehmens einzuräumen   6.7. Eine rückwirkende Nichtigkeit des Endkundenvertrages oder eine künftige Unwirksamkeit haben keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Allerdings nur, wenn die rückwirkende Nichtigkeit nicht durch den Bewerter schuldhaft verursacht wurde.   6.8. Jede Art der ungebührlichen Einflussnahme auf den Bewerter, der Manipulation der Bewertungen und/oder des Bewertungsschnitts und jeder Art der missbräuchlichen Ausgestaltung des Bewertungsprozesses sind unzulässig. Das Unternehmen verpflichtet sich, es zu unterlassen,

6.8.1. den Bewertern oder potentiellen Bewertern die Gewährung von Vorteilen (Preisnachlässige, Rabatte, Gutscheine usw.) für die Abgabe positiver Bewertungen oder die Nichtabgabe negativer Bewertungen in Aussicht zu stellen,

 

6.8.2. den Bewertern oder potentiellen Bewertern Nachteile gleich welcher Art für den Fall der Abgabe negativer Bewertungen anzudrohen,

 

6.8.3. auf den Bewertungsprozess in einer Weise einzuwirken oder ihn so zu gestalten, dass die Abgabe negativer Bewertungen verhindert oder erschwert wird,

 

6.8.4. selbst in Bezug auf das eigene Unternehmen Bewertungen abzugeben oder Dritte (einschließlich Mitarbeiter des Unternehmens) hiermit unmittelbar oder mittelbar zu beauftragen,

 

6.8.5. sonst in manipulativer Weise auf den Bewertungsprozess Einfluss zu nehmen.

6.9. Zur Vermeidung einer die Bewertungsergebnisse beeinflussenden Selektion ist es ohne vorherige Zustimmung von eKomi in Textform unzulässig, die Bewertungsmöglichkeit während der Laufzeit des eKomi-Vertrages zu unterbrechen oder auszusetzen. Das Unternehmen verpflichtet sich, den potentiellen Bewertern durchgängig über die gesamte Laufzeit des eKomi-Vertrages die Möglichkeit zur Abgabe von Bewertungen zu geben. Im Falle technisch bedingter Unterbrechungen hat das Unternehmen eKomi hierüber unverzüglich zu unterrichten.   6.10. Das Unternehmen stellt eKomi nach Maßgabe der Ziffer 15 von sämtlichen Schäden frei, die durch eine Verletzung der sich aus den Ziffern 6.1 bis 6.8 ergebenen Pflichten entstehen.   6.11. Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung (vgl. Ziffer 13.6) und unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche kann eKomi im Falle von Verstößen gegen die Ziffern 6.1 bis 6.8 unverzüglich die Abrufbarkeit des eKomi-Widgets und/oder der eKomi-Zertifikatsseite technisch unterbinden, die Einholung weiterer Bewertungen verhindern, den eKomi-Status entziehen und den Zugang zu dem Kunden-Backend sperren.

7. Rechte und Pflichten des Unternehmens hinsichtlich Werbung mit Bewertungen und den eKomi-Elementen

7.1. Das Unternehmen erkennt an, dass eKomi Inhaber sämtlicher ausschließlichen Rechte an dem Namen eKomi, dem eKomi-Logo, dem eKomi-Siegel und auch der Zertifikatsseite ist.   7.2. Darüber hinaus sind sich die Parteien darüber einig, dass eKomi hinsichtlich der Bewertungsdatenbank bzw. den Bewertungsdatenbanken sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte als Datenbankhersteller im Sinne des Urheberrechts zustehen. Es ist insbesondere unzulässig, die Bewertungsdatenbank oder wesentliche Teile hiervon ohne Zustimmung von eKomi zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.   7.3. eKomi gewährt dem Unternehmen bei transaktionsbasierten Bewertungen, das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht,
  • den Namen und die Marke „eKomi“, das eKomi-Logo, das eKomi-Siegel in der Ausgestaltung des jeweils aktuellen eKomi-Status‘ des Unternehmens (Standard, Bronze, Silber oder Gold) und das eKomi-Widget sowie
  • die Bewertungsdatenbank(en), Teile hiervon, die einzelnen Bewertungen sowie den Sternebewertungsschnitt des Unternehmens
  (nachfolgend zusammengefasst „transaktionsbasierte eKomi-Elemente in dem eigenen Internetauftritt des Unternehmens sowie sonstigen eigenen Werbemaßnahmen, welche die Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens, auf die sich die Bewertungen beziehen, zum Gegenstand haben, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Eine Benutzung in Bezug auf andere Angebote als das Unternehmensangebot ist ohne vorherige Zustimmung von eKomi in Textform unzulässig.
7.4. eKomi gewährt dem Unternehmen bei nicht-transaktionsbasierten Bewertungen, das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht,
  • die Bewertungsdatenbank(en), Teile hiervon, die einzelnen Bewertungen
  • nachfolgend zusammengefasst „nicht transaktionsbasierte eKomi-Elemente’) in dem eigenen Internetauftritt des Unternehmens sowie sonstigen eigenen Werbemaßnahmen, welche die Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens, auf die sich die Bewertungen beziehen, zum Gegenstand haben, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Eine Benutzung in Bezug auf andere Angebote als das Unternehmensangebot ist ohne vorherige Zustimmung von eKomi in Textform unzulässig. Hierbei muss für die Verbraucher deutlich gemacht werden, dass die Bewertungen nicht transaktionsbasiert sind,
  • Transaktionsbasierte sowie nicht-transaktionsbasierte Elemente werden gleichermaßen als „eKomi Elemente“ bezeichnet.
7.5. Die vorstehende Rechtseinräumung steht unter der Bedingung der Einhaltung der in der Ziffer 7.6 enthaltenen Pflichten; jeder Verstoß gegen die Pflichten nach der Ziffer 7.6 hat das unmittelbare Erlöschen der vorstehenden Rechte zur Folge.   7.6. Das Unternehmen verpflichtet sich,

7.6.1. die eKomi-Elemente ausschließlich in dem oder in Bezug auf das Unternehmensangebot bzw. die Produkte zu benutzen, das Gegenstand des eKomi-Vertrages ist;

 

7.6.2. das eKomi-Siegel, das eKomi-Widget sowie die Bewertungsdatenbank (und Teile hiervon einschließlich der einzelnen Bewertungen) ausschließlich in Bezug auf das Unternehmensangebot bzw. Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen, auf die sich die ihnen zugrundeliegenden Bewertungen tatsächlich beziehen sowie bei der Darstellung von eKomi-Elementen, die sich auf ein Produkt beziehen, nicht den Eindruck zu erwecken, sie bezögen sich auf ein Unternehmen und umgekehrt. Im Bereich von Produktbewertungen ist die Benutzung in Bezug auf baugleiche Produkte zulässig, wenn eine vollständige Baugleichheit besteht und ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Gegenstand der dargestellten Bewertungen ein baugleiches Produkt war;

 

7.6.3. die eKomi-Elemente nicht in irreführender Weise oder missbräuchlich zu verwenden;

 

7.6.4. bei der Wiedergabe des Sternebewertungsschnitts stets den tatsächlichen aktuellen Bewertungsstand und -schnitt wiederzugeben und das eKomi-Siegel stets übereinstimmend mit dem tatsächlichen aktuellen eKomi-Status zu benutzen;

 

7.6.5. im Zusammenhang mit der Wiedergabe des eKomi-Siegels und/oder des Sternebewertungsschnitts stets gut lesbar anzuführen, welchem zeitlichen Stand diese Darstellung entspricht (z. B. "Stand: 01.08.2016"); ;

 

7.6.6. ohne vorherige Zustimmung von eKomi in Textform keine optischen oder inhaltlichen Änderungen an den eKomi-Elementen vorzunehmen und sie nicht mit anderen Logos zu kombinieren;

 

7.6.7. im Zusammenhang mit eKomi-Elementen keinen Text als vermeintliche Zitate aus Bewertungskommentaren wiederzugeben, die tatsächlich nicht abgegeben wurden;;

 

7.6.8. bei der Wiedergabe ausgewählter Bewertungen eine Auswahl zu treffen, die das aktuelle Bewertungsbild tatsächlich repräsentiert und widerspiegelt;;

 

7.6.9. auf den Internetseiten oder sonstigen Medien, in denen die eKomi-Elemente eingebunden sind, keine rechtswidrigen, keine diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte zu veröffentlichen;

 

7.6.10. eKomi bei Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte in den Bewertungskommentaren unverzüglich hierüber in Textform zu informieren.

7.7. Die Rechte nach Ziffer 7.3 erlöschen mit Beendigung des Vertrages. Dies gilt auch im Falle einer fristlosen Kündigung. Nach Beendigung des Rahmenvertrages ist jede werbliche Bezugnahme auf eKomi unzulässig. Insbesondere ist es nach Beendigung des Vertrages untersagt, die eKomi-Elemente und die Bewertungsdatenbank zu benutzen oder das Bestehen einer noch andauernden vertraglichen Verbindung zwischen dem Unternehmen und eKomi zu suggerieren.   7.8. Das Unternehmen ist für die rechtliche Zulässigkeit der Werbung mit den Bewertungen (einschließlich ihrer Art und Weise) selbst verantwortlich; insbesondere hat das Unternehmen die Werbung selbst unter wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Gesichtspunkten (z. B. nach dem Heilmittelwerbegesetz) auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.   7.9. Das Unternehmen stellt eKomi nach Maßgabe der Ziffer 15 von sämtlichen Schäden und/oder Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass die Werbung mit den Bewertungen (einschließlich der Art und Weise) gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dasselbe gilt bei einem schuldhaften Verstoß gegen die sich aus Ziffer 7.6 ergeben Pflichten.   7.10. Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung (vgl. Ziffer 13.6) und unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche kann eKomi im Falle einer Verletzung der sich aus Ziffer 7.6 ergebenen Pflichten unverzüglich die Abrufbarkeit des eKomi-Widgets und/oder der eKomi-Zertifikatsseite technisch unterbinden, den eKomi-Status entziehen sowie ggf. die Einholung weiterer Bewertungen verhindern.

8. Unternehmenskommentare und Kundendialog

8.1. Unternehmenskommentare werden für jedermann sichtbar im Internet veröffentlicht.   8.2. Die nach den Bewertungsbedingungen unzulässigen Inhalte sind auch in den Unternehmenskommentaren unzulässig. Das Unternehmen verpflichtet sich insbesondere, innerhalb der Unternehmenskommentare keine unwahren, bedrohenden, beschimpfenden, beleidigenden, verleumderischen, belästigenden, rassistischen, anstößigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, obszönen, irreführenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte sowie keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten einzustellen.   8.3. eKomi bietet die Möglichkeit, mit Bewertern im Nachgang zu der Abgabe einer Bewertung über den Kundendialog in Verbindung zu treten, wenn die Bewerter im Zuge der Abgabe einer Bewertung zu diesem Zweck eine E-Mail-Adresse hinterlassen haben. Die Bewerter sind nicht dazu verpflichtet, an einem Kundendialog teilzunehmen und können den Kundendialog jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.   8.4. Die nach den Bewertungsbedingungen unzulässigen Inhalte sind auch im Rahmen des Kundendialogs unzulässig. Im Rahmen des Kundendialogs hat es das Unternehmen zu unterlassen, in unangemessener Weise auf den Bewerter einzuwirken und den Kundendialog in missbräuchlicher Weise zu verwenden; die Ziffern 8.2, 8.3 und Ziffer 8.4 gelten im Rahmen des Kundendialogs entsprechend.

9. Benutzung des Namens und Marken des Unternehmens durch eKomi; Referenzwerbung; Anbindung an Suchmaschinen und Social Media

9.1. Das Unternehmen gewährt eKomi das einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht, während der Dauer des eKomi-Vertrages den Namen und das Logo des Unternehmens bzw., sofern diese von denen des Unternehmens abweichen, den Namen und das Logo des Unternehmensangebotes im Rahmen des eKomi-Internetauftritts, insbesondere auf der eKomi-Zertifikatsseite des Unternehmens, darzustellen.   9.2. Das Unternehmen garantiert und steht dafür ein, dass die vorstehende Wiedergabe des Namens bzw. Logos nicht gegen Rechte, insbesondere Marken-, Kennzeichen- und Urheberrechte, Dritter verstößt und stellt eKomi nach Maßgabe der Ziffer 15 von sämtlichen Ansprüchen und Schäden frei, die dadurch entstehen, dass die vertragsgemäße Nutzung des Namens bzw. des Logos Rechte Dritter verletzt.   9.3. Das Unternehmen gewährt eKomi das einfache (nicht exklusive), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht, während der Dauer des eKomi-Vertrages den Namen und das Logo des Unternehmens bzw., sofern diese von denen des Unternehmens abweichen, den Namen und das Logo des Unternehmensangebotes im Rahmen von Referenzwerbung zu nutzen.   9.4. eKomi ist dazu berechtigt, die Bewertungen in Suchmaschinen und in sozialen Medien einzustellen.

10. Sonstige Pflichten des Unternehmens

10.1. Das Unternehmen verpflichtet sich zu Vertragsbeginn, eKomi die zügige technische Implementierung des vertragsgegenständlichen Produktes zu ermöglichen und die hierfür notwendigen Ansprechpartner, Daten und Informationen zu übermitteln.   10.2. Das Unternehmen ist verpflichtet, eKomi über etwaige Änderungen der bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Informationen (Firmierung, Kontaktanschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen usw.) unverzüglich in Textform zu informieren.   10.3. Das Unternehmen ist verpflichtet, sämtliche Aktivitäten zu unterlassen, die darauf ausgerichtet sind, das eKomi Kundenbewertungssystem funktionsuntauglich zu machen, zu manipulieren oder dessen Nutzung zu erschweren.   10.4. Das Unternehmen hat Störungen und Funktionsausfälle des eKomi-Bewertungssystems umgehend bei eKomi in Textform zu melden. Sofern Störungen oder Funktionsausfälle durch Handlungen des Unternehmens verursacht wurden, hat das Unternehmen zu deren Behebung erforderlichen Leistungen zusätzlich zu vergüten.   10.5. Sofern das Unternehmen eKomi Fotomaterial oder sonstiges Material zum Zwecke der Einbindung in das eKomi-Kundenbewertungssystem zur Verfügung stellt (z. B. Produktfotos zur Anzeige im Rahmen von Produktbewertungen), garantiert es und steht hierfür ein, dass die vertragsgemäße Benutzung dieser Materialen durch eKomi, insbesondere die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Marken- oder Designrechte, verletzt. Das Unternehmen stellt eKomi nach Maßgabe der Ziffer 15 von sämtlichen Ansprüchen und Schäden frei, die dadurch entstehen, dass die vertragsgemäße Nutzung der übergebenen Materialien gegen Rechte Dritter verstößt.

11. Datenschutz

11.1. Soweit das Unternehmen eKomi zum Zwecke der Einladung potentieller Bewerter zur Abgabe von Bewertungen personenbezogene Daten der potentiellen Bewerter übermittelt, erfolgt die vertragsgemäße Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eKomi zweck- und weisungsgebunden im Namen und im Auftrag des Unternehmens auf der Grundlage eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung, dessen Abschluss Voraussetzung für diese Leistungserbringung durch eKomi ist. Insoweit ist das Unternehmen ist hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang verantwortliche Stelle gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Insoweit gilt insbesondere Ziffer 6.2.

12. Vertraulichkeit

12.1. ‘Vertrauliche Informationen’ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen Partei, insbesondere finanzielle, technische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche, die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden Informationen, welche sich auf die betroffene Partei oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) beziehen und welche als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt.   12.2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt Dritten in irgendeiner Form – weder mündlich noch schriftlich oder auf andere Weise – zu offenbaren, es sei denn, dass zwischen den Parteien etwas Abweichendes geregelt ist.   12.3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.   12.4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 12.2 gilt nicht für Informationen,:
  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  • die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  • die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  • die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
  • die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

13. Zustandekommen, Laufzeit und Kündigung des Vertrages und Folgen einer Kündigung

13.1. Zum Zwecke des Zustandekommens des eKomi-Vertrages übermittelt eKomi dem Unternehmen ein schriftliches Angebot in Form eines ausgefüllten Bestellformulars sowie einer ausführlichen Leistungsbeschreibung (zusammenfassend nachfolgend „Vertragsangebot“).   13.2. Der eKomi-Vertrag kommt zustande mit Eingang des rechtsverbindlich von dem Unternehmen unterschriebenen Bestellformulars bei eKomi. Die Übermittlung kann per Post, per Telefax oder per E-Mail (Scan-Kopie) erfolgen. Der eKomi-Vertrag kommt indessen nicht zustande, wenn das Unternehmen das von eKomi zuvor übermittelte Bestellformular inhaltlich verändert hat.   13.3. Das Vertragsjahr beginnt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen unabhängig von dem Tag des Zustandekommens des eKomi-Vertrages mit der vollständigen technischen Implementierung des eKomi-Bewertungssystems in dem System des Unternehmens, spätestens jedoch vier Wochen nach Zustandekommen des eKomi-Vertrages, sofern die Verzögerung der Implementierung nicht von eKomi zu vertreten ist. Kann die Implementierung des vertragsgegenständlichen Produktes nicht innerhalb von vier Wochen nach Zustandekommen des eKomi-Vertrages realisiert werden, ohne das eKomi dies zu vertreten hat, ist die geschuldete Vergütung fällig, auch wenn das Unternehmen die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.   13.4. Der eKomi-Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, beginnend mit dem Beginn des Vertragsjahres (Ziffer 13.3). Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate.   13.5. Eine Kündigung bedarf mindestens der Textform. Eine Kündigung des Unternehmens ist entweder per Email an kuendigung@ekomi.de, per Post an „eKomi Limited, Zimmerstr. 11, 10969 Berlin“ oder per Fax an „0049 30-2000 444 998“ zu senden.   13.6. Beiden Parteien bleibt das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch eKomi liegt insbesondere vor, wenn
  • Das Unternehmen eine sich aus den Ziffern 6.1 bis 6.8 und 7.6 Pflicht verletzt,
  • mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Beiträgen in Verzug gerät.
Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch eKomi wird der gesamte noch ausstehende Rechnungsbetrag bis zum Ende des entgeltpflichtigen Vertragszeitraums sofort in voller Höhe fällig.
13.7. Die Veräußerung oder Aufgabe des Unternehmensangebotes und/oder des Unternehmens selbst berührt den Bestand des Vertrages nicht und berechtigt nicht zur Kündigung.   13.8. Mit Wirksamkeit einer Kündigung verliert das Unternehmen unmittelbar das Recht, das eKomi-Bewertungssystem sowie die eKomi-Elemente zu nutzen. Es hat unverzüglich die weitere Benutzung der eKomi-Elemente zu unterlassen.   13.9. eKomi bleibt auch nach Beendigung des eKomi-Vertrages dazu berechtigt, die in auf der Grundlage des eKomi-Vertrages gespeicherten Bewertungen für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsende zu speichern, zu verarbeiten und an Plattformen kooperierender Dritte (z. B. Google) anzubinden.

14. Preise, Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen, Nachberechnung

14.1. Die nach dem eKomi-Vertrag geschuldeten Entgelte sind netto-Beträge zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (Deutschland), sofern diese anfällt. Sie sind unmittelbar nach Rechnungslegung durch eKomi fällig. Die Rechnungslegung durch eKomi erfolgt in elektronischer Form.   14.2. Die Rechnungsstellung erfolgt als Vorab Zahlung für den gesamten vereinbarten Vertragszeitraum zum Zeitpunkt der Implementierung der eKomi Dienstleistung bzw. zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung. Sofern nichts anderes vereinbart ist als Standard Zahlungsmethode das SEPA Lastschriftverfahren vereinbart. Alternativ sind andere elektronische Zahlungsformen nach Freigabe durch eKomi möglich.   14.3. Die von eKomi zur Abwickelung von Kreditkartenzahlungen verwendeten Unternehmen erfüllen die PCI Sicherheits-Standards.   14.4. Sofern das Unternehmen eKomi ein SEPA-Mandat für die Einzahlung der Entgelte erteilt, erfolgt die Zahlung per Einzug vom Bankkonto des Unternehmens durch Novalnet AG, Gutenbergstraße 2, 85737 Ismaning, unter der Gläubiger-ID: DE53ZZZ00000004253. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Das Unternehmen sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Wenn das Bankkonto und/oder Kreditkartenkonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.   14.5. Im Falle einer Rücklastschrift erhebt eKomi gegenüber dem Unternehmen eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 20,00 pro Rücklastschrift, es sei denn, das Unternehmen hat die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht zu vertreten. Es bleibt dem Unternehmen vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.   14.6. eKomi behält sich vor, für bestimmte Zahlungsarten Zusatzgebühren zu erheben, was in den eKomi-Verträgen vereinbart wird.   14.7. Sofern sich in dem eKomi-Vertrag vereinbarte Entgelte auf vereinbarte Volumina beziehen und werden diese Volumina während der vereinbaren Zeitabschnitte überschritten, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die für diesen Fall vereinbarten zusätzlichen Entgelte nach entsprechender Rechnungslegung durch eKomi zu entrichten.   14.8. Gerät das Unternehmen mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist es zur Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00 verpflichtet. Zusätzlich hat eKomi im Falle des Verzuges Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern das Unternehmen nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der eKomi entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch eKomi ist nicht ausgeschlossen. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.   14.9. Steigerungen von Personal- und Materialkosten, Erhöhungen von Steuern und allgemeinen KFZ- und Fahrzeugkosten sowie Erhöhung der Kosten aufgrund von Inflation können zu einer Erhöhung der Servicepreise führen. Unabhängig von den genannten Gründen können die Servicepreise je Vertragsjahr einmalig um 5% angehoben werden. Die Ankündigungszeit hierfür beträgt 4 Wochen.

15. Freistellung

Soweit das Unternehmen nach den obigen Bestimmungen zur Freistellung verpflichtet ist, hat es eKomi von sämtlichen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die darauf zurückzuführen sind, dass das Unternehmen die jeweiligen Pflichten schuldhaft verletzt hat. Dies umfasst auch die Freistellung von etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter, die wegen oder als Folge der Pflichtverletzung durch den Unternehmer gegenüber eKomi geltend gemacht werden, und zwar einschließlich des Ersatzes angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.

16. Installations-, Customizing- und Programmierleistungen

16.1. Soweit eKomi für das Unternehmen Installations-, Anpassungs- und/oder Programmierleistungen erbringt, leistet eKomi Gewähr dafür, dass die Arbeitsergebnisse frei von Sachmängeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist eKomi insbesondere verpflichtet, Fehlermeldungen nachzugehen und Mängel zu beseitigen (Nachbesserung). eKomi ist berechtigt, statt der Nachbesserung die Ersatzlieferung zu wählen.   16.2. Die Verantwortlichkeit nach Ziffer 7.8 gilt auch im Falle kundenspezifischer Anpassungen, die eKomi für das Unternehmen auftragsgemäß vornimmt. Eine Haftung seitens eKomi für die rechtliche Zulässigkeit der Benutzung dieser kundenspezifischen Anpassungen besteht nicht.   16.3. Im Falle der Durchführung von Anpassungs- und/oder Programmierleistungen durch eKomi an den Systemen des Unternehmens gewährleistet, dass durch diese Tätigkeiten Rechte Dritter an den Systemen und Systemkomponenten (insbesondere Software) des Unternehmens nicht verletzen. Das Unternehmen stellt eKomi nach Maßgabe der Ziffer 15 von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass die Durchführung der von dem Unternehmen beauftragten Anpassungs- oder Programmierleistungen Rechte Dritter verletzt.   16.4. Treten an den von eKomi gelieferten Leistungsergebnissen Mängel auf, wird das Unternehmen diese unverzüglich unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen melden. Ist eKomi zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der Lage, wird eKomi dem Unternehmen Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese für das Unternehmen zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.   16.5. Mängelansprüche – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in einer Frist von zwölf Monaten. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen der Ziffer 17.

17. Haftung

17.1. eKomi haftet unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von eKomi übernommenen Garantie.   17.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), d. h. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung vorbehaltlich der Regelung in 17.1 ausgeschlossen.   17.3. eKomi haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Ziffer 17.2 bei unmittelbaren Sachschäden bis zu einer Höhe von Euro 25.000,00 je Schadensereignis und bei Vermögensschäden bis zu einer Höhe von Euro 10.000,00 je Schadensereignis, höchstens jedoch mit Euro 100.000,00 in einem Vertragsjahr.   17.4. Eine Haftung seitens eKomi für den Verlust der Bewertungsdatenbank besteht nicht.   17.5. eKomi haftet nicht für die Leistungen der Anbieter von Drittangeboten (Ziffer 3.3).   17.6. Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
  • von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.
  • Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
17.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

18. Sonstiges

18.1. Das Unternehmen kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von eKomi auf Dritte übertragen.   18.2. Die Vertragssprache ist deutsch.   18.3. Auf Verträge zwischen eKomi und dem Unternehmen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.   18.4. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen eKomi und dem Unternehmen ist Berlin, Deutschland.   18.5. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.   18.6. Den eKomi-Vertrag und die hiesigen AGB betreffende Erklärungen und Änderungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung bedarf mindestens der Textform. eKomi ist dazu berechtigt, die hiesigen AGB sowie die Bewertungsbedingungen aus triftigen Gründen zu ändern, insbesondere als Reaktion auf neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, der Rechtslage oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Änderungen der AGB werden dem Unternehmen in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. eKomi wird auf diese Folge in der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich hinweisen. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich stören, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens.